Arbeitshilfe Januar2014

Springpferd – Mietkaufmodell – ermäßigter Steuersatz?

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1. Unterliegt der Erwerb eines Springpferdes im Rahmen eines sog. Mietkaufs dem ermäßigtem Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und ist der Vorsteuerabzug nur unter Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu gewähren?

2. Kann sich ein Steuerpflichtiger nur dann unmittelbar auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen, wenn die einschlägige Richtlinienbestimmung für ihn günstiger ist als die entsprechende Regelung des nationalen USt-Rechts?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-38769