Arbeitshilfe Februar 2015

Differenzkindergeld - Gemeinschaftsrecht

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Ist es geboten, dass die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund von höherrangigem EU-Recht bei einer im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen nicht anzuwenden ist und (zumindest) sog. Differenzkindergeld gewährt wird?

Beim BFH sind Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-38756