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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 55/13

Gesetze: BGB § 2065 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die "sich bis zu meinem Tode um mich kümmert", ist nichtig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DNotZ 2013 S. 788 Nr. 10
ErbBstg 2013 S. 220 Nr. 9
ErbStB 2014 S. 11 Nr. 1
NJW 2013 S. 2977 Nr. 40
NJW 2013 S. 6 Nr. 28
AAAAE-37982

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Nutzungsdauer:
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OLG München, Beschluss v. 22.05.2013 - 31 Wx 55/13

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