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Mietereinbauten
Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung
Lässt ein Mieter auf eigene Rechnung Baumaßnahmen für das angemietete Objekt durchführen, ist die zutreffende ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Behandlung der angefallenen Kosten für die Baumaßnahme regelmäßig Gegenstand von Betriebsprüfungen. Im Folgenden werden daher die steuerlichen Konsequenzen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Rechtsprechung systematisch aufbereitet.
I. Begriff der Mietereinbauten
Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude vornehmen lässt, wenn die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind. Dabei ist es unerheblich, ob dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses ein Ersatzanspruch hinsichtlich der von ihm getätigten Aufwendungen gegen den Vermieter zusteht oder nicht.
Die besondere ertragsteuerliche Problematik bei der Behandlung von Mietereinbauten ergibt sich daraus, dass sich die Zurechnung von Wirtschaftsgütern nicht ausschließlich an dem zivilrechtlichen Eigentum orientiert, sondern die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in den Vordergrund der Beurteilung stellt...