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BBK Nr. 12 vom

Wechselforderungen und Wechselverbindlichkeiten

Volker Endert und Karsten Sepetauz

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Grundzüge des Wechselgeschäfts

Der [i]Definition „Wechsel”Wechsel ist eine Urkunde, die ein Zahlungsversprechen bzw. eine Zahlungsverpflichtung verbrieft. Es wird zwischen einem eigenen Wechsel (sog. Solawechsel) und einem gezogenen Wechsel (sog. Tratte/Akzept) unterschieden. Beim eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller, an einem bestimmten Tag an eine bestimmte Person einen bestimmten [i]Lexikon, Wechsel NWB DAAAD-55376Geldbetrag zu zahlen. In einem gezogenen Wechsel fordert demgegenüber der Aussteller eine andere Person auf, an ihn oder an eine dritte Person bzw. dessen Order zu einem bestimmten Zeitpunkt (d. h. auf Ziel) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.

Als [i]Finanzierungs- und ZahlungsmittelfunktionUrkunde kann ein Wechsel wie ein Zahlungsmittel verwendet werden, indem diese an einen Gläubiger weitergegeben oder bei einem Kreditinstitut zum Diskont (d. h. Auszahlung des Geldbetrags abzüglich eines Diskontabschlags) eingereicht wird. Dem Wechselgeschäft kommt damit eine Finanzierungs- und Zahlungsmittelfunktion zu.

II. Bilanzielle Behandlung von Wechselgeschäften

1. Bilanzierung dem Grunde nach (Bilanzansatz)

Die [i]Schwebende GeschäfteBilanzierung dem Grunde nach folgt den all...

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