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Umsatzsteuer | Unberechtigter Umsatzsteuerausweis bei unvollständiger Rechnung
Die Pflicht zur Abführung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer entsteht auch dann, wenn die Rechnung nicht alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. Dies gilt nach dem FG Baden-Württemberg nicht nur im Rahmen des § 14c UStG, sondern auch nach der Vorgängerregelung des § 14 Abs. 3 UStG a. F.
[i]MissbrauchsbekämpfungEntscheidend für die Pflicht zur USt-Abführung ist, dass die Rechnung die wesentlichen Angaben enthält:
den Aussteller der Rechnung,
den Leistungsempfänger,
die Leistung,
das Entgelt und
die gesondert ausgewiesene USt.
[i]Gefahr unberechtigten Steuerabzugs beim Fehlen einzelner AngabenEs besteht dann die Gefahr des unberechtigten Vorsteuerabzugs, auch wenn z. B. Rechnungsnummer oder Steuernummer fehlen. Dieser Missbrauchsgefahr sollen sowohl § 14 Abs. 3 UStG a. F. als auch § 14c UStG n. F. entgegenwirken.
[i]Geänderte BFH-RechtsprechungDas FG folgt der geänderten Rechtsprechung des BFH im Bereich des § 14c Abs. 2 UStG. Soba...