Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 21 | Auslandsspenden: Erforderliche Nachweise muss der Spender selbst erbringen
Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es um den Abzug einer Spende an eine spanische Stiftung geht. Ein Steuerpflichtiger konnte die von der Finanzverwaltung verlangten Nachweise nicht erbringen. Er forderte daher das Finanzamt auf, sich die erforderlichen Informationen durch ein Amtshilfeersuchen selbst zu beschaffen. Das FG Düsseldorf hat dies zurückgewiesen. Das Finanzamt habe zwar die Möglichkeit, die zuständige Behörde um Auskünfte zu ersuchen, sei dazu aber nicht verpflichtet.
Bei Spenden ins Ausland ist Streit mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Der Nachweis ist nur schwer zu führen, dass der ausländische Spendenempfänger deutschen Standards genügt, was die Gemeinnützigkeit angeht. Gerade bei niedrigen Spendenbeträgen steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis.
Vor dem FG Düsseldorf ging es jüngst um eine spanische Stiftung, die ihren Sitz auf Mallorca hatte. Immerhin 15.000 € hatte ein Ehepaar gespendet. Trotz aller Mühe gelang es nicht, die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen. Die Eheleute trugen daher in der mündlichen Verhandlung vor: Die Nachweishürden sind zu hoch...