Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 09 | Doppelte Haushaltsführung: Erfreuliche Regelvermutung bei volljährigen Alleinstehenden
Bei erwachsenen, berufstätigen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist im Regelfall davon auszugehen, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen. Das eröffnet alleinstehenden Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Kosten einer beruflich bedingten Zweitwohnung abzusetzen. Einer gleichmäßigen Beteiligung des Kindes an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten bedarf es hierfür nicht.
Ab 2014 gelten bei der doppelten Haushaltsführung neue Regeln. Dies haben wir der Reisekosten-Reform zu verdanken. Zum einen gibt es einen neuen Höchstbetrag von 1.000 €. Zum anderen heißt es aufzupassen: Künftig wird nämlich – im Hinblick auf den Haushalt am Wohnort – eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung verlangt. Das kann für Alleinstehende, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, zum Problem werden.
Bei der Gestaltungsberatung ist dies mit Blick auf 2014 natürlich ab sofort zu beachten. Und keine Zukunftsmusik. Es empfiehlt sich rechtzeitig Beweisvorsorge zu treffen. Zu überlegen ist auch, ob ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden sollte. Das...