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Track 05 | Arbeitshilfe: Steuerliche Behandlung der Einbringung nach § 20 UmwStG
Die OFD Münster hat eine übersichtliche Checkliste zur steuerlichen Behandlung der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG (i. d. F. des SEStEG) veröffentlicht. Hintergrund ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei der Umstrukturierung eines Unternehmens ein Wahlrecht besteht. Unternehmensteile können entweder zum Buchwert übertragen werden oder das Vermögen wird zum gemeinen Wert eingebracht.
Kurz hinweisen möchten wir Sie auf eine ausgesprochen interessante Arbeitshilfe der Oberfinanzdirektion Münster . Die OFD hat eine sehr übersichtliche Checkliste veröffentlicht: zur steuerlichen Behandlung einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 des UmwStG – in der Fassung des SEStEG.
Nach dem Umwandlungssteuergesetz besteht bei der Umstrukturierung eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht: Unternehmensteile können entweder zum Buchwert auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden – und damit steuerneutral. Oder das Vermögen wird zum gemeinen Wert eingebracht. Dann sind im Zeitpunkt der Übertragung alle stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Wahlrechts können Sie anhand der Checkl...