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Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes
(veröffentlicht am 15. 5. 2013)
Sind die Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes steuerfrei? Der BFH versucht mit seiner Nachfolgeentscheidung zum , Zimmermann die offenen Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Umsätzen eines ambulanten Pflegedienstes zu klären.
Leitsatz
Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen allein an der in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG normierten Pflicht, diesbezüglich ausschließlich auf die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahrs abzustellen, sind die Umsätze dieser Einrichtung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der RL 77/388/EWG steuerfrei.
Sachverhalt
Eine examinierte Krankenschwester betrieb ab dem einen ambulanten Pflegedienst und war zum zu den Krankenkassen zugelassen. Die Umsätze behandelte sie als steuerfrei gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a. F.
Das FA stellte im Rahmen einer Prüfung fest, dass von den behandelten Personen mehr als 2/3 Privatzahler waren und versagte die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a. F. Auch die Steuerfreiheit der im Folgejahr erbrachten Umsätze wurde verneint, da die Vorschrift des UStG auf die Verhältnisse des Vorjahres abstellt. Die Leistungen der Behandlungspflege wurden auf 1/3 geschätzt und d...