Abzug für Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG: Unbare Zahlungen erforderlich?
Leitsatz
Das Nachweiserfordernis des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG (Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto
des Erbringers der Leistung) bezieht sich ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht
auf sog. Mini-Jobs.
Bei Aufwendungen für sog. Mini-Jobs, für die auch im Rahmen der Vorschrift des § 35a Abs. 1 EStG keine unbaren Zahlungen
erforderlich sind, haben Stpfl. keine zusätzlichen Nachweise gemäß § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG als Voraussetzungen für den Abzug
der Aufwendungen zu erbringen (teleologische Reduktion).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1116 Nr. 14 KÖSDI 2013 S. 18520 Nr. 9 KÖSDI 2014 S. 18877 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2013 S. 1956 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2014 S. 3778 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2014 S. 3778 EAAAE-37061
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 20.03.2013 - 3 K 12356/12
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