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Zinsaufwand als Bestandteil der Rückstellungsbewertung
I. HGB und EStG
Das BilMoG hat bezüglich der Bewertung langfristiger Rückstellungen in § 253 Abs. 2 HGB einiges in Bewegung gebracht. Im Vordergrund der Diskussion stehen das Neuverständnis des Erfüllungsbetrags in der Orientierung an der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme mutmaßlich anfallenden Kosten und die erforderliche Abzinsung. Beide Parameter wirken gegenläufig, so dass bei nicht zu kleinlicher Berechnung sicher nicht ganz selten der Bilanzansatz dem am Bilanzstichtag gültigen Kostenniveau ohne Abzinsung entspricht. Unverändert gegenüber der früheren Gesetzesfassung waltet noch die „Generalklausel” der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung über der Gesetzesanwendung. Hierzu eine spürbare Konkretisierung zu finden, stellt nach wie vor ein kaum erfüllbares Verlangen dar, viel mehr als das Verbot der Ausübung freier Willkür durch den Kaufmann und Beachtung des Vorsichtsprinzips wird man aus der Gesetzesvorgabe nicht ableiten können.
Nun bedarf aber die Erfüllung einer am Bilanzstichtag bestehenden Sachleistungsverpflichtung von ungewisser Höhe (Verbindlichkeitsrückstellung) früher oder später zur Regulierung des Einsatzes von Kostenfaktoren. Die F...