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Grobe Fahrlässigkeit durch fehlende Angaben in der mittels ELSTER-Formular eingereichten elektronischen Steuererklärung
Der Lohnsteuersenat des BFH hatte sich in zwei Urteilen vom - VI R 5/11 NWB ZAAAE-36821 und VI R 9/12 NWB JAAAE-36822 jeweils mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig handelt, wenn er in der mittels ELSTER-Formular abgegebenen elektronischen Einkommensteuererklärung steuermindernde Abzüge versehentlich nicht geltend machte. In beiden Fällen hatten die Steuerpflichtigen die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide beantragt, um nicht erklärte Unterhaltsleistungen an die Mütter ihrer nichtehelichen Kinder noch nachträglich steuermindernd berücksichtigen zu lassen. Die Finanzämter lehnten das ab, weil die Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Unterhaltsleistungen ein grobes Verschulden treffe (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO).
Der eine Streitfall spielte im Jahr 2008 (VI R 9/12); dort gelangte das NWB BAAAD-95457) zu der Würdigung, dass das ELSTER-Formular und die elektronischen Hilfstexte dazu in ihrem Zusammenwirken eine so unübersichtliche Vordrucksgestaltung ergaben, dass dem Steuerpflichtigen kein Vorwurf des groben Verschuldens gemacht werden konnte, wenn er entsprechende Eintragung...