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Erleichterung bei der Krankenkassenmeldung für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone
[i]Zur Neuregelung beim Gleitzonenentgelt Eilts, NWB 10/2013 S. 700In einer Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens haben sich die Besprechungsteilnehmer (erneut) mit dem Verfahren zur Feststellung des beitragspflichtigen Entgelts bei Anwendung der Gleitzone oder der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bei (noch) fehlender Rückmeldung der Krankenkasse befasst und dabei Folgendes beschlossen:
[i]Übermittlung der Gesamtentgelte auf der Grundlage der GKV-MonatsmeldungenSeit dem haben die Krankenkassen den Arbeitgebern bei Anwendung der Gleitzone aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung die Höhe der Gesamtentgelte auf Grundlage der abgegebenen GKV-Monatsmeldungen zu übermitteln. Mithilfe dieser Krankenkassenmeldung werden die beteiligten Arbeitgeber in die Lage versetzt, das für ihr jeweiliges Beschäftigungsverhältnis maßgebende beitragspflichtige Einzelarbeitsentgelt zu bestimmen. Die von den Krankenkassen ermittelten Ergebnisse sind solange zu berücksichtigen, bis eine neue Krankenkassenmeldung erfolgt.
Bei Anwendung der Gleitzonenregelung aufgrund einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung ist...