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Zwangsvollstreckungsrecht | Keine Pfändung der Informationsrechte eines GmbH-Gesellschafters
Die GmbH-Geschäftsführer sind den Gesellschaftern über die Angelegenheiten der Gesellschaft auskunftspflichtig und müssen ihnen die Einsicht in die Bücher und Schriften gestatten (§ 51a Abs. 1 GmbHG). Diese Informationsrechte werden mit einer Geschäftsanteilspfändung weder mitgepfändet noch sind sie gesondert pfändbar. Im entschiedenen Fall betrieb die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Geldforderung. Auf ihren Antrag hat das Vollstreckungsgericht einen Beschluss erlassen, mit dem die Geschäftsanteile [i]infoCenter „GmbH-Gesellschafter” NWB GAAAB-05666des Schuldners an einer GmbH sowie seine Ansprüche auf Erteilung von Auskunft und Einsicht in die Bücher gepfändet wurden. Hinsichtlich der letzten beiden Beschlüsse hob das Beschwerdegericht den Pfändungsbeschluss auf. Dagegen richtete sich ih...