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Kraftfahrzeugsteuer | Verwendung einer Zugmaschine bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i. S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG liegt nach dem nicht vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit hat und die gewerbliche Betätigung dem Betrieb das Gepräge gibt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Land- oder Forstwirt seine gesamte Ernte zur Energieerzeugung in einer Biogasanlage einsetzt und die erzeugte Energie entgeltlich an Dritte abgibt.