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BFH 27.3.2013 IV B 81/11, NWB 23/2013 S. 1794

Einkommensteuer | Zivilrechtliche Unwirksamkeit einer atypisch stillen Beteiligung

Wird die zivilrechtliche Unwirksamkeit der atypisch stillen Beteiligung an einer KGaA festgestellt und die KGaA zur Rückzahlung der Einlage unter Anrechnung der Gewinnausschüttungen und Steuervorteile verurteilt, können laut dem nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft gleichwohl ein Veräußerungsgewinn und laufende Gewinne festzustellen sein, wenn die Vereinbarung tatsächlich vollzogen wurde (vgl. , BStBl 1998 II S. 401).

Anmerkung:

Der Streitfall zeigt, dass die zivilrechtliche und die steuerrechtliche Beurteilung einer fehlerhaften Gesellschaft auseinanderfallen können. Grund dafür ist § 41 Abs. 1 Satz 1 AO, wonach die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die ...

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