Steuererklärungen für Selbstständige nur per „ELSTER” erlaubt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Elster ist ein kostenloses Portal, das die deutsche Finanzverwaltung anbietet, um Steuererklärungen per sicherer Internetverbindung papierlos abzuwickeln bzw. an das zuständige Finanzamt zu übertragen.
Für das Jahr 2012 müssen Selbstständige nach den gesetzlichen Vorgaben ihre Steuererklärungen elektronisch per Elster beim Finanzamt einreichen. Eine elektronische Antragstellung ist auch für die Dauerfristverlängerung bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht. Die elektronische Abgabe betrifft die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die Einkommensteuererklärung sowie die Gewerbesteuererklärung.
Die Abgabe der Steuererklärung auf Papier darf nur noch in einzelnen Härtefällen (bezogen auf die Wirtschaftlichkeit oder aus Altersgründen) erfolgen.
Matthias Trinks zeigt in seinem Beitrag „EuGH präzisiert Aussagen zur Rechnungsberichtigung” mit Bezug auf das aktuelle EuGH-Urteil in der Rs. C-271/12, Petroma Transports anschaulich auf, wie schwierig sich die Rechtsprechungsanalyse aus mitgliedstaatlicher Perspektive gestaltet.
Blick über die Grenzen: In der aktuellen Ausgabe beschäftigen wir uns mit dem dritten Beneluxstaat. Bruno Gasparotto und Nicolas Conrad erläutern in ihrem Beitrag „Umsatzsteuer in Luxemburg” mit Blick auf die bevorstehende Änderung des Luxemburger Umsatzsteuergesetzes die umsatzsteuerrechtliche Behandlung alternativer Investmentfonds in Luxemburg.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 10 / 2013 Seite 1
NWB UAAAE-36195