NWB Nr. 22 vom Seite 1705

„Steuerfallen geschickt umgehen”

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Vorsicht Falle!

Erinnern Sie sich noch an die beliebte ZDF-Sendung von Eduard Zimmermann? In ihr wurden Zuschauer 37 Jahre lang zu erhöhter Vorsicht gegenüber möglichen Betrügereien im Alltag aufgerufen. In Anlehnung an diese Sendung lautet das Motto der aktuellen NWB-Beilage „Vorsicht Steuerfalle!”. Zwar warnen wir nicht vor Trickbetrügern, sondern machen auf typische Steuerfallen aufmerksam. Gemeinsam ist jedoch beiden, dass Unkenntnis im Zweifelsfall viel Geld kosten kann. Aber macht eine Beilage zu Steuerfallen eigentlich Sinn? Das haben Sie, liebe Leser, sich vielleicht gefragt, als Sie den Titel gelesen haben. Nicht, dass es nicht genügend Steuerfallen gäbe. Aber hilft es, zu wissen, dass man in eine solche getappt ist? Manchmal jedoch hat die Falle noch nicht ganz zugeschnappt – immer aber ist es gut, zu wissen, wo eine Falle lauert. Und genau hier setzt die NWB-Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” an. In über 20 Beispielen wird anhand eines Sachverhalts erklärt, warum es zu den ungewünschten Auswirkungen gekommen ist und erläutert, wie ein Ziel erreicht werden kann, ohne die Steuerfalle auszulösen und welche Rettungsgestaltungen es im Einzelfall gaben mag.

Steht ein Flankenschutzfahnder überraschend vor der Tür, herrscht meist große Unsicherheit bei den Mandanten. Oft sind die Steuerpflichtigen so „überrumpelt”, dass sie die Beamten auch ohne Durchsuchungsbeschluss in ihre Wohnräume lassen. In diesen Fällen kann das Vorgehen der Fahnder nur noch in Ausnahmefällen beanstandet werden. Beyer arbeitet in seinem Beitrag auf Seite 1733 diese Ausnahmefälle heraus. Betriebs- und Geschäftsräume dürfen, so das BVerfG, zwar auch ohne Durchsuchungsbeschluss zu den üblichen Geschäftszeiten betreten werden, aber auch hier müssen die Voraussetzungen einer Befugnisnorm und die Verhältnismäßigkeit des Betretens im Einzelfall vorliegen.

Nachdem Nacke in der letzten Ausgabe (NWB 21/2013 S. 1645) die allgemeinen Voraussetzungen für steuerfreie bzw. pauschaliert zu besteuernde Zuschüsse zum Arbeitslohn aufgezeigt hat, gehen Hilbert und Paul auf Seite 1739 auf die Besonderheiten bei sog. Jobtickets ein. So hat sich der BFH in einem Urteil vom zu den Zuflussgrundsätzen und der lohnsteuerlichen Bewertung der Jobtickets geäußert. Neben der Erläuterung der Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber auf dieses Urteil setzen sich Hilbert und Paul auch kritisch mit der Sachbezugsfreigrenze auseinander.

Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien wurden am im Bundessteuerblatt veröffentlicht, nachdem sie aufgrund inhaltlicher und politischer Diskussionen nicht – wie ursprünglich geplant – bereits im vergangenen Jahr umgesetzt werden konnten. Sie sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 von der Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden. Nolte gibt auf Seite 1745 einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Richtlinie.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1705
NWB QAAAE-36153