Editorial
Liebe Leser,
wie bereits angekündigt, liegt der Schwerpunkt der Ausgabe auf den jüngst veröffentlichten Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012. Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie an die EStÄR 2012 und deren Zustandekommen denken? Vielleicht so etwas wie „besser spät als nie” oder „was einst als Löwe zum Sprung ansetzte, landete schließlich als Bettvorleger”? Insbesondere letzter Gedankengang scheint bei der Betrachtung der Regelung zur Ermittlung der Herstellungskosten naheliegend zu sein. So ist die umstrittene Passage zwar noch in den Richtlinien enthalten, doch durch das wird sie die Praxis nicht anwenden. Unter Berücksichtigung der EStÄR 2012 widmet sich Prof. Günter Maus in seinem Beitrag den Ermittlungsmethoden der Herstellungskosten in der Handels- und Steuerbilanz. Zum besseren Verständnis des Themas können die Nutzer unserer iPad-Ausgabe zu diesem Beitrag auch verschiedene, interaktive Schaubilder abrufen.
Einen Überblick über alle Änderungen der EStÄR 2012 vermittelt hingegen der Beitrag von Christian Merker. Die Kenntnis der Regelungsinhalte ist dabei nicht nur für die Bearbeitung der aktuellen Einkommensteuererklärung 2012 wesentlich, sondern auch für anstehende Prüfungen relevant, da regelmäßig Sachverhalte aus dem vorhergehenden Veranlagungszeitraum behandelt werden.
Durch den Fall Hoeneß war in der Tagespresse diesen Monat erneut viel über Steuerhinterziehung und die strafbefreiende Selbstanzeige zu lesen. Neben den steuerstrafrechtlichen Aspekten kommt jedoch oftmals die Darstellung einer weiteren, nicht ganz unwesentlichen Folge zu kurz: die Festsetzung und Erhebung von Hinterziehungszinsen. Der Zinssatz für Hinterziehungszinsen beläuft sich auf 6 % p. a. und ist damit für denjenigen, zu dessen Vorteil die Steuer hinterzogen wurde, alles andere als geringfügig. Dass die Verzinsung als solche jedoch keine Strafmaßnahme darstellt, sondern lediglich der Abschöpfung des ungerechtfertigt erlangten Steuervorteils dient, zeigt Herr Jörn Rosseburg in seinem Beitrag „Verzinsung hinterzogener Steuern gem. §§ 235 AO”.
Aus Zuschriften an die Redaktion wissen wir, dass sich viele unserer Leser derzeit mit dem Thema Unternehmensbewertung beschäftigen: sei es als Klausur- oder Übungsthema oder als Seminararbeit. Das nehmen wir zum Anlass, in dieser Ausgabe sowohl die Fallstudie als auch den Klausurteil der Unternehmensbewertung zu widmen.
P. S.: Die interaktive Überprüfung des erlernten Wissens anhand von zehn Fragen und Antworten steht den Nutzern der iPad-Ausgabe diesmal zum Thema private Nutzungsentnahme und Umsatzsteuer zur Verfügung.
Beste Grüße,
Diana Kurtz
Fundstelle(n):
SteuerStud 6/2013 Seite 305
NWB OAAAE-35925