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Gewerblicher Grundstückshandel ohne eigene Veräußerung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Verkäufe durch eine BruchteilsgemeinschaftA ist jeweils zu 50 % an einer einen gewerblichen Grundstückshandel betreibenden oHG und über eine mit der oHG personenidentische Bruchteilsgemeinschaft zu je 50 % an sechs weiteren Objekten beteiligt. Die oHG veräußerte über einen Zeitraum von fünf Jahren 14 Objekte. Aus der Bruchteilsgemeinschaft wurde innerhalb eines Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung von vier Jahren ein weiteres Objekt veräußert. Die übrigen Objekte der Bruchteilsgemeinschaft werden langfristig gehalten.
I. Steuerfolge
Es fallen auf Ebene des A Einkünfte aus § 15 Abs. 1 EStG aufgrund gewerblichen Grundstückshandels an, auch wenn A in eigener Person kein einziges Objekt veräußert hat.
II. Begründung
[i]Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte auf Ebene des SteuerpflichtigenDer BFH nahm in seiner Entscheidung (, BStBl 2012 II S. 865), übereinstimmend mit dem erstinstanzlichen Urteil des NWB DAAAD-54206) an, dass auf Ebene des Klägers die Einkünfte aus der Veräußerung dieser Immobilie in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren seien, ohne dass er selbst ein einziges Objekt oder eine dieser gl...