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Steuerfalle bei Ehegatten: Oder-Konten und Schenkungsteuer
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Einzahlung auf Oder-Konto führt nicht zwingend zu einer SchenkungDer BFH (, BStBl 2012 II S. 473) entschied, dass Einzahlungen eines Ehegatten auf ein sog. Oder-Konto der Ehegatten (die Kontoinhaber besitzen eine Einzelverfügungsbefugnis) nicht zwingend zu einer Schenkung führen. Diese Entscheidung des BFH ist zu begrüßen. Das Urteil des BFH beseitigte jedoch nicht das Problem der Schenkungsteuerpflicht bei Einzahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto per se.
[i]Finanzverwaltung: Schenkungsteuerpflichtigen VorgangDem Urteil des BFH vorausgehend nahm die Finanzverwaltung einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang an, als der Ehegatte im Juli 2004 den Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung von mehreren Mio. Euro auf das gemeinsame Konto einzahlte. Erst drei Jahre später vereinbarten die Ehegatten, dass der Veräußerungserlös lediglich dem Ehegatten zustehen sollte und keine Schenkung an die Ehegattin beabsichtigt gewesen ist.
[i]Bestätigung durch FinanzgerichtDie Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigt zunächst auch das FG Nürnberg (vgl. NWB HAAAD-52226). Auch das Finanzgericht berief sich auf § 430 BGB und nahm Schenkungsteuer...