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Überentnahmen im Rückwirkungszeitraum
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Einbringung eines Unternehmens in eine neu gegründete GmbHEin Einzelunternehmer beschließt im Juli 2012 sein Unternehmen, in dem seit Jahren hohe Gewinne erzielt werden, rückwirkend zum 1. 1. 2012 in eine neu gegründete GmbH zu Buchwerten einzubringen. Die der Umwandlung zugrunde gelegte Bilanz des Einzelunternehmens zum sieht wie folgt aus:
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Bilanz des Einzelunternehmens zum 31. 12.
2011 | |||
Anlagevermögen | 50.000 € | Eigenkapital | 25.000
€ |
Umlaufvermögen | 50.000 € | Verbindlichkeiten | 100.000
€ |
Bank | 25.000 € | ||
Aktiva | 125.000 € | Passiva | 125.000 € |
Aufgrund der hohen Ertragskraft des Unternehmens beträgt der Teilwert 500.000 €. Die Ausgliederung (Umwandlung) wird am zum Handelsregister angemeldet und nach einigen Verzögerungen am im Handelsregister eingetragen. Bei Erstellung der Bilanz der neu gegründeten GmbH zum wird folgender Sachverhalt festgestellt:
[i]Bis zur Ausgliederung monatliche EntnahmenDas Geschäftsjahr 2012 verlief für das Unternehmen äußerst erfolgreich. Es wurde ein Gewinn von 300.000 € erzielt. Bis zur Anmeldung der Ausgliederung im August 2012 entnahm sich der Unternehmer monatlich 20.000 €, mithin 140.000 €. Ab Septembe...