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Die verhinderten Anschaffungskosten
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Darlehen und spätere InsolvenzA ist Alleingesellschafter der A-GmbH. Die GmbH hat er vor Jahren selbst gegründet, bei ihm sind daher Anschaffungskosten in Höhe des eingezahlten Eigenkapitals von 25.000 € entstanden. Nach vielen erfolgreichen Jahren will A das Geschäft erheblich erweitern. Er gibt seiner GmbH daher ein Darlehen von 100.000 € und bürgt zudem für ein zusätzliches Bankdarlehen in Höhe von 500.000 €. Die Erweiterung misslingt jedoch, die GmbH gerät in die Insolvenz. A wird von der Bank in Anspruch genommen und zahlt 500.000 €. Er tröstet sich damit, nun immerhin einen Verlust von 625.000 € mit anderen Einkünften verrechnen zu können. Er freut sich schon auf den Steuervorteil von immerhin 625.000 € • 0,6 • 45 % = 168.750 € zzgl. Soli 9.281,25 € (die Anschaffungskosten unterliegen der Beschränkung durch § 3c EStG).
I. Steuerfolge
[i]Es werden nur Verluste der Beteiligung berücksichtigtEs werden nur Anschaffungskosten in Höhe von 25.000 € anerkannt, die steuerliche Auswirkung beschränkt sich auf insgesamt rd. 7.000 € (25.000 € • 0,6 • 45 % = 6.750 € zzgl. Soli 371,25 €), es entsteht infolgedes...