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Unerwartete Grunderwerbsteuer bei der GmbH & Co. KG
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
Sachverhalt
[i]Kommanditist übernimmt Anteile an Komplementär-GmbHBei einer GmbH & Co. KG mit Grundbesitz (in Berlin, Grundbesitzwert 500.000 €) werden die Anteile an der Komplementär-GmbH zunächst von A gehalten. Der alleinige Kommanditist B (Ehemann der A) ist vermögensmäßig zu 100 % an der KG beteiligt, die Komplementär-GmbH dagegen – wie üblich – weder am Vermögen noch am Ertrag. Nun will der Kommanditist die Struktur vereinheitlichen und auch die Anteile an der Komplementär-GmbH übernehmen.
I. Steuerfolge
[i]Steuerbarer ErwerbsvorgangEs kommt zu einem steuerbaren Erwerbsvorgang gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Die Grunderwerbsteuer beträgt zunächst 25.000 € (5 %).
II. Begründung
[i]Anteilsvereinigung in der Hand des KommanditistenAufgrund der Übernahme auch der Anteile an der Komplementär-GmbH durch den Kommanditisten kommt es zu einer Anteilsvereinigung in der Hand des Kommanditisten gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Die Vorschrift findet sowohl auf Kapitalgesellschaften als auch auf Personengesellschaften Anwendung. Zwar überrascht dieses Ergebnis auf den ersten Blick, da der Kommanditist zuvor schon vermögensmäßig zu 100 % an der KG beteiligt gewesen ist. § 1 Abs. 3 GrEStG stellt aber – anders als § 1 Abs. 2a GrEStG – nicht auf die vermögensmäßige, sondern a...BStBl 1995 II S. 736BStBl 2007 I S. 761