IWB Nr. 10 vom Seite 1

Strafbefreiende Selbstanzeigen und neue Steuerabkommen der EU

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Positionierung des Bundesfinanzministers in Dresden und in Brüssel Der Bundesfinanzminister hat sich auf dem Steuerberaterkongress in Dresden für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen. Damit hat er gegen die Opposition Stellung bezogen, die diese Möglichkeit auf Bagatellfälle beschränken will. Es sind halt Wahlkampfzeiten, was sich auch bei Kongressen nicht leugnen lässt. Dort wird dann gerne die eigene politische Position unmissverständlich geäußert. Ob dies immer allen Teilnehmern gefällt, sei einmal dahingestellt. Gefallen wird aber allen Mitstreitern gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht, das der EU-Kommission erteilte Mandat für Verhandlungen mit den Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Schweiz. Mit diesen sollen die Standards der EU-Zinsrichtlinie vereinbart werden, die vor allem den automatischen Informationsaustausch über Zinserträge vorsieht.

[i]Gesetzgebungserfolge im Vermittlungsausschuss am 5. 6. 2013? Auch wenn es dem Gesetzgeber bisher nicht gelungen ist, seit Ende des letzten Jahres unstreitige und wichtige Gesetze im Bereich des Steuerrechts zu verabschieden, stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jetzt gibt es einen neuen Termin, der u. U. Licht in dieses bisher wenig glanzvolle Kapitel nationaler Steuergesetzgebung bringen kann. Am befasst sich der Vermittlungsausschuss immerhin mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz. Durch das Gesetz soll fachlich zwingend erforderlicher Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Es ist nur schwierig nachzuvollziehen, dass Deutschland in der internationalen Wahrnehmung bei der Bekämpfung einer aggressiven Steuerplanung als Antreiber dieser Bemühungen erscheint, an der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im eigenen Land aber scheitert.

[i]Eidgenössische Steueramtshilfe für Deutschland Auch wenn das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht in Kraft getreten ist, was sich der eine oder andere Prominente oder auch weniger Prominente noch zum Beginn des Jahres 2013 wünschte, gibt es mit den im revidierten DBA beider Staaten enthaltenen möglichen Gruppenanfragen ein wirksames Mittel zur Verfolgung von Steuerhinterziehern mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz. Aktuell diskutiert wird die Frage, ob Art. 27 des DBA Schweiz eine Rechtsgrundlage für Gruppenanfragen enthält. Dabei ist von praktischer Bedeutung, für welche Zeiträume diese Anfragen möglich sind und ob diese in der Vergangenheit liegen können. Aufklärung liefert der Beitrag in der vorliegenden Ausgabe.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 10 / 2013 Seite 1
NWB HAAAE-35816