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Arbeitnehmerfreizügigkeitsbeschränkung durch Auslandstätigkeitserlass
, Helga und Peter Petersen gegen Finanzamt Ludwigshafen
[i]EuGH, Urteil vom 28. 2. 2013 - Rs. C-544/11, Helga und Peter Petersen NWB BAAAE-32623Eine Entsendung ins Ausland stellt den Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen, denn auch in steuerlicher Hinsicht sind nunmehr zwei Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Besteht ein DBA, so werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt freigestellt (Art. 14 i. V. mit Art. 22 Abs. 1 Buchst. a der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA, s. unter http://bit.ly/11bmhyW). Besteht kein DBA, erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung unilateral nach § 34c Abs. 1–3 EStG, wobei die i. d. R. zur Anwendung gelangende Anrechnungsmethode unattraktiv ist: Sie schleust das häufig niedrigere ausländische Steuerniveau auf das deutsche Steuerniveau hoch, sofern ein Wohnsitz im Inland nicht aufgegeben wird. Zwecks Förderung der deutschen Außenwirtschaft gewährt die Finanzverwaltung auf der Grundlage des § 34c Abs. 5 EStG unter den Voraussetzungen des sog. Auslandstätigkeitserlasses eine Freistellung. Der Auslandstätigkeitserlass sieht jedoch ein besonderes Inlandserfordernis vor, das nun der EuGH als europarechtswidrig verworfen hat.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist ein im [i]Keine Freistellung über den ATE für in Deutschland ansässigen Entwicklungshelfer in BeninInland...