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Produktionsverlagerung ohne Funktionsverlagerung
Abgrenzung von verdeckter Gewinnausschüttung und Funktionsverlagerung i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG
Der Herstellungsprozess im Produktionsverbund internationaler Unternehmensgruppen unterliegt einem ständigen Wandel. Die Notwendigkeit, diesen Wandel immer wieder zu vollziehen, ergibt sich aus den Veränderungen von Angebot und Nachfrage auf den für die jeweilige Unternehmensgruppe relevanten Märkten. Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz sind die maßgeblichen Triebkräfte in den Unternehmen, die Veränderungen im Herstellungsprozess auslösen. Anhand des nachstehend beschriebenen Beispielsfalls wird gezeigt, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Anpassungsmaßnahmen nicht durch prohibitiv hohe steuerliche Zusatzbelastungen konterkariert werden (sollten).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Änderungen des Herstellungsprozesses
1. Situation vor der Änderung des Produktionsablaufs
[i]Ausgangslage: Gestufter Produktionsablauf Ein unternehmensfremder Zulieferer liefert den wichtigsten Rohstoff für die Herstellung des Endprodukts Y an X A, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im EU-Staat A (Ausland), und fakturiert an diese Gesellschaft. X A liefert diesen Rohstoff für die Herstellung des Endprodukts Y an XY B und fa...