Arbeitshilfe November 2013

Keine unentgeltliche Wertabgabe bei Abgabe kostenloser Handys gegen Zahlung erhöhter Mobilfunkgebühren und Erhalt erhöhter Vermittlungsgebühr

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Stellen die bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages für 0 EUR an die Kunden gelieferten Elektronikartikel unentgeltliche Wertabgaben dar oder handelt es sich um Lieferungen des Mobilfunkvertragsvermittlers, die aufgrund erhöhter Provisionszahlungen der Mobilfunkunternehmen entgeltlich sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-35806