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Umsatzsteuer | Rechtsschutz bei Ablehnung des Antrags auf Ist-Versteuerung nach § 20 UStG
Das Verfahren über den Antrag auf Gestattung zur Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) ist ein eigenständiges, vom Umsatzsteuerbescheid getrennt zu beurteilendes Verfahren. Lehnt das FA den Antrag nach § 20 UStG ab und setzt es die Umsatzsteuer stattdessen nach vereinbarten Entgelten fest, muss der Unternehmer ggf. Einspruch gegen beide Verwaltungsakte – Ablehnungsbescheid sowie Umsatzsteuerbescheid – einlegen (Bezug: § 20 UStG; §§ 118 und 348 AO).
Die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann zwar auch konkludent ausgesprochen werden. Das setzt jedoch eine vom zuständigen FA nach außen erkennbare Entscheidung über den Antrag nach § 20 UStG voraus.