Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erste Prüfung der Größenkriterien von Kleinstkapitalgesellschaften
Inkrafttreten des MicroBilG
Die [i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften – Aufstellung – Offenlegung – MicroBilG, Herne 2013, erscheint in KürzeUmsetzung der Micro-Richtlinie in nationales Recht hat nur rund ein halbes Jahr gedauert. Der Gesetzgeber wollte mit diesem zügigen Verfahren die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften den betroffenen Unternehmen schon für das Geschäftsjahr 2012 eröffnen. In der Zwischenzeit sind aus der Praxis einige Fragen hinsichtlich der erstmaligen Prüfung der Größenkriterien aufgeworfen worden. Der Beitrag zeigt Lösungen auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesetzgebung
Das [i]Inkrafttreten i. d. R. für den Jahresabschluss 2012Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften gelten erstmals für Jahresabschlüsse, die sich auf einen nach dem liegenden Abschlussstichtag beziehen (Art. 70 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).
Bei kalendergleichem Geschäftsjahr entfalten die Vorschriften somit bereits Wirkung für Jahresabschlüsse 2012.
II. Erleichterungen
Bekanntlich [i]Theile, Erleichterungen bei der Bilanzierung durch das MicroBilG, BBK 3/2013 S. 107 NWB FAAAE-27734werden Kleinstkapitalgesellschaften einige Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses eingeräumt : S. 475
Verzicht auf die Aufstellung eines Anhangs,
Aufst...