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Umsatzsteuer | Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kfz
Die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kfz wurden durch Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BGBl 2012 I S. 2637) geändert. Mit werden die Abschn. 6.6, 6.7 und 6.9 UStAE für nach [i]Huschens, NWB 51/2012 S. 4145dem ausgeführte Lieferungen an die Änderungen angepasst.