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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 2429/04

Gesetze: AO § 169, AO § 171 Abs. 3, AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 347, BGB § 133, BGB § 157

Auslegung eines als Einspruch bezeichneten Schreibens als Änderungsantrag

Hineinwachsen des Antrags in die Begründetheit

Leitsatz

1. Ein als Einspruch bezeichnetes Schreiben eines zwar ansonsten steuerlich beratenen, in diesem Falle aber allein handelnden Steuerpflichtigen kann im Wege der Auslegung als Änderungsantrag anzusehen sein.

2. Der so verstandene Änderungsantrag kann in die Begründetheit hineinwachsen, wenn er zwar nach Eintritt der Festsetzungsverjährung gestellt wurde, der betreffende Steuerbescheid jedoch zu einem späteren Zeitpunkt unter Durchbrechung der Bestandskraft aus anderen Gründen geändert wird.

Fundstelle(n):
OAAAE-35108

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.01.2011 - 5 K 2429/04

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