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Die Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs bei der Organschaft
Verlustverrechnung über die Grenze
Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BGBl 2013 I S. 285) wurden u. a. die Regelungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft geändert. Der Beitrag widmet sich der Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs bei der Organgesellschaft und nach wie vor unbeantworteten Anwendungsfragen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Bisherige Rechtslage
1. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. und unionsrechtliche Zweifel
[i]Doppelter Inlandsbezug nach altem RechtNach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG in seiner bisherigen Fassung kamen lediglich Gesellschaften mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland als taugliche Organgesellschaften in Betracht. Die Regelung stellte sich damit strenger dar als die Anforderungen an den Organträger, bei dem gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG eine inländische Geschäftsleitung ausreichte. Nach dem Wortlaut der alten Regelung konnten damit Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der Besteuerung der inländischen Muttergesellschaft nicht berücksichtigt werden.
[i]Verstoß gegen die NiederlassungsfreiheitNach ganz überwiegender Auffassung stellte § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. einen unzulässigen Eingriff in die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV dar. Denn im Verhältnis zu rein nationalen Sachverhalten wurde ...