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Konkretisierung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 15. 2. 2012 - XI R 42/10, vom 14. 12. 2011 - XI R 33/10, XI R 32/09, XI R 18/10
Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach zu den in der Praxis bedeutsamen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) Stellung genommen. Nur wenn die Voraussetzungen des § 6a UStG erfüllt sind, ergibt sich die Steuerbefreiung aus § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG. Der folgende Beitrag fasst die für die Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze zusammen und stellt die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen dar.
NWB WAAAE-09661; NWB ZAAAE-08743, XI R 32/09 NWB PAAAE-08742 und XI R 18/10 NWB FAAAE-08741
Wie werden die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 1 UStG grundsätzlich nachgewiesen?
Welche besonderen Anforderungen werden an eine Rechnung im Zusammenhang mit § 6a UStG gestellt?
Was setzt die Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG voraus?
I. Die Regelungen zu den Nachweispflichten
[i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 7. Aufl., Herne 2011 NWB IAAAD-89180 Küffner/Streit, Kein Vorsteuerabzug bei fiktivem innergemeinschaftlichem Erwerb, BBK 2011 S. 1147 NWB RAAAD-96428 Vanheiden, infoCenter, Innergemeinschaftliche Lieferung NWB EAAAA-41706Zur Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG muss der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern oder versenden. Darüber hinaus bestehen bei Lieferungen an Unternehmer oder juristische Personen weitere, in der Pe...