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Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO in Rentennachversteuerungsfällen
In der Diskussion ist, ob Senioren Nachzahlungszinsen bei einer verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn das FA den Senioren zuvor mehrfach mitgeteilt hatte, dass sie nicht mehr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet seien und die Senioren im Vertrauen auf diese Auskunft keine Steuererklärung mehr einreichten. Hierzu ist mittlerweile ein Musterverfahren vor dem FG Düsseldorf rechtsanhängig (12 K 2776/12 AO). Der Ausgang des Verfahrens bleibt mit Spannung abzuwarten.
Zum Sachverhalt: Die Kläger sind Rentner. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 wurde den Klägern unter dem Punkt „Erläuterungen – Besonders wichtig” mitgeteilt, dass sie keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben brauchen.
In der Folgezeit fragten die Kläger beim FA mündlich nach, ob diese Regelung noch immer gilt. Das FA bestätigte den Hinweis im Einkommensteuerbescheid mündlich.
Im Vertrauen auf diese Auskunft gaben die Kläger keine Einkommensteuererklärung mehr ab. Im Jahr 2011 wurden die Kläger vom FA aufgefordert, die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2010 abzugeben. Das FA setzte daraufhin Steuern un...