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Geldwäsche | Auskunftsanspruch gegenüber ausländischen Banken
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung (der Streitfall betraf Spanien) nicht entgegen, wonach Kreditinstitute, die im EU-Inland tätig sind, ohne dort ansässig zu sein, den dortigen Behörden unmittelbar die für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung notwendigen Daten [i]Geldwäscheprävention: Checkliste Auftragsannahme NWB JAAAE-09930übermitteln müssen. Die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erlegt insbesondere den Kreditinstituten bestimmte Auskunftspflichten auf. Danach muss jeder Mitgliedstaat eine zentrale Meldestelle einrichten, deren Aufgabe es ist, Informationen entgegenzunehmen, anzufordern, zu analysieren und an die zuständigen Behörden weiterzugeben, die potenzielle Fälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzieru...