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Vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen für den Firmenwagen
Mit Schreiben vom NWB OAAAE-34833 hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei Überlassung eines Firmenwagens Stellung genommen. Die Verwaltungsanweisung ist ein Anwendungs- respektive Auslegungsschreiben zu Nr. 1 Satz 5 sowie zu Teilen der Nr. 4 von R 8.1 Abs. 9 LStR 2011. Diese Richtlinien-Regelungen enthalten zum einen Hinweise zur Behandlung von Zuschüssen des Mitarbeiters zu den Anschaffungskosten des Kfz, welche nicht Gegenstand des aktuellen Schreibens sind. Zum anderen legen die LStR dort – zusammenfassend gesprochen – dar, dass vom Arbeitnehmer pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Firmenwagens gezahlte Entgelte den zu versteuernden Wert mindern, nicht jedoch die Übernahme einzelner Kfz-Kosten etwa für Betankung, Versicherung, Wagenwäsche oder Garagenunterbringung.
Diese Ausführungen präzisiert das BMF-Schreiben nun. Als Nutzungsentgelt nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2011 werden bezeichnet:
ein nutzungsunabhängiger pauschaler Betrag (z. B. Monatspauschale),
ein an den gefahrenen Kilometern ausgerichteter Betrag (z. B. Kilometerpauschale) oder
die vom Arbeitnehmer übernommenen Leasingraten.
Es muss jeweils arbeitsvertraglich ...