Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines durch eine städtische Behörde an einen Fremdenverkehrsverein gezahlten Betriebskostenzuschuss
Leitsatz
Die unternehmerische Tätigkeit des Fremdenverkehrsvereins wäre den steuerlichen Unterlagen des Vereins zufolge ohne den Betriebskostenzuschuss
der Stadt nicht möglich. Nach dem Ergebnis der Verhandlung dienten die Zahlungen der Stadt dazu, dem Verein eine unternehmerische
Tätigkeit als solche auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, des Messe- und Veranstaltungswesens zu ermöglichen und ihn im Hinblick
auf die von ihm betriebene - aber nicht kostendeckend durchführbare - Förderung der vorgenannten Bereiche am Markt zu halten.
Demzufolge fehlt es nach Rechtsprechung des EuGH und BFH für einen steuerbaren Umsatz am notwendigen Zusammenhang zwischen
Leistung und Entgelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.