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BFH 14.11.2012 XI R 17/12, BBK 9/2013 S. 399

Umsatzsteuer | Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung eines Pkw

Ein deutscher Unternehmer genießt bei unrichtigen Angaben des Abnehmers aus dem anderen EU-Staat keinen Vertrauensschutz im Sinne von § 6a Abs. 4 UStG, wenn er auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers auf der Empfangsbestätigung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis nicht hinterfragt.

[i]Hohe Anforderungen an Nachweispflicht bei Luxus-PkwNach dem BFH sind bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von hochwertigen Pkw gegen Barzahlung hohe Anforderungen an die Nachweispflichten des § 17a UStDV zu stellen. Dies wirkt sich auch auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG aus, wenn der Abnehmer unrichtige Angaben gemacht hat und z. B. nur Scheinunternehmer ist. [i]Abgleich der Unterschriften erforderlichDer BFH hält es dabei nicht für unverhältnismäßig, dass der Unternehmer die Unterschriften unter der Empfangsbestätigung auf der Rechnung sowie auf dem vorg...

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