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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 26/13 EFG 2013 S. 961 Nr. 12

Gesetze: GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 12 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1GG Art. 19 Abs. 3GG Art. 20 Abs. 3 KTTG § 1 KTTG § 3 KTTG § 4 KTTG § 5 KTTG § 6 KTTG § 7 KTTG § 8 KTTG § 9

Kommunale Aufwandsteuern: Hamburgische Kultur- und Tourismustaxe

Leitsatz

1. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch dazu statthaft, um vorläufig zu verhindern, die Berechnungs-, Anmelde- und Abführungspflichten einer neu eingeführten Steuer erfüllen zu müssen.

2. Die Verpflichtungen zur Berechnung, Anmeldung und Abführung der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe sind nach dem im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzuwendenden Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2014 S. 116 Nr. 2
EFG 2013 S. 961 Nr. 12
TAAAE-34383

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 03.04.2013 - 2 V 26/13

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