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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus
Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Stpfl. genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss (Anschluss an NWB UAAAE-16635, BFH/NV 2012 S. 1776 = Kurzinfo StuB 2012 S. 805 NWB NAAAE-20206; Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG erfasst das häusliche Büro, d. h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Stpfl. eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient. Die häusliche Sphäre der Privatwohnung erstreckt sich all...