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Einkommen-/Lohnsteuer | Von Wohnung völlig abgetrenntes Büro im eigenen Zweifamilienhaus kein „häusliches Arbeitszimmer”
Ein „häusliches Arbeitszimmer” liegt nicht vor, wenn sich in einem Zweifamilienhaus ein Büro so durch Umbaumaßnahmen von der Wohnung abgetrennt worden ist, dass man nicht von dem Büroteil in den Wohnteil und umgekehrt wechseln kann, ohne das Haus zu verlassen. Eine Verbindung über den Balkon zwischen den Privaträumen und dem Büro macht das Büro nicht zu einem „häuslichen Arbeitszimmer”, wenn die zu den Büroräumen führende Balkontür nicht von außen geöffnet werden kann (Bezug: 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2002).
Ob ein Arbeitszimmer zur Wohnung gehört und deswegen ein „häusliches” Arbeitszimmer ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Im Urteilsfall hatten die Wohnung sowie das Büro von außen jeweils eigene Zugänge und waren jeweils nur darüber zu ...