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Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch Allgemeinverfügung vom NWB YAAAE-32919 Einsprüche und Änderungsanträge wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten zurückgewiesen.
Hintergrund: Seit dem VZ 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Viele Stpfl. haben hierzu verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und gegen ihre Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. Der BFH hat mit Urteilen vom - X R 10/08 NWB MAAAD-40997 (BStBl 2010 II S. 617 = Kurzinfo StuB 2010 S. 368 NWB MAAAD-42633), vom - X R 10/10 NWB NAAAD-81715, und vom - VIII R 51/09 NWB WAAAE-26256 entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Soweit hier bekannt, wur...