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NWB BB 5/2013 S. 135

Urlaubsrecht: Heimatgericht auch international zuständig

Wer Schadensersatz wegen Mängeln z. B. bei einer gemieteten Ferienimmobilie im europäischen Ausland fordert, kann den Vorgang von einem deutschen Gericht klären lassen. Laut BGH gelte der Grundsatz, dass sowohl eine Klage im Land des Vermieters als auch am (deutschen) Wohnsitz des Klägers möglich ist (vgl. NWB FAAAE-25712).

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