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Bundesrat erbittet Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer
Die Bundesregierung wird vom Bundesrat durch die Entschließung vom 22. 3. 2013 gebeten, den kroatischen Bürgern sofort die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren, auch wenn das Land erst am 1. 7. 2013 zur EU beitritt. Es sei nicht mit größeren Migrationsströmen zu rechen. Eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit würde nicht zu Störungen des deutschen Arbeitsmarkts führen (vgl. BR-Drucks. 204/13).