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Arbeitsrecht | Rechtsweg bei Kündigung des GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz
Für einen Rechtsstreit zwischen dem amtierenden GmbH-Geschäftsführer und dem Insolvenzverwalter der GmbH wegen Kündigung seines Arbeitsvertrags und Zahlung der ausstehenden Geschäftsführervergütung greift die gesetzliche Arbeitnehmerfiktion (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) für das Vertretungsorgan der juristischen Person und einer daraus resultierenden Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zumindest solange nicht, wie nicht [i]Zur Anwendbarkeit des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer Bresselau von Bressendorf/Szalai, NWB 35/2012 S. 2860zugleich auch eine Abberufung als Geschäftsführer erfolgt ist.
Macht nämlich ein Organmitglied nach seiner Abberufung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend, genügt insofern seine bloße Rechtsauffassung, dass er aufgrund eines Arbeitsverhältnisses tätig geworden ist, um den Rechtsweg zu den Arbeitsg...