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Steueroptimiertes Vererben einer Kanzlei
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-34178 Sein Berufsleben lang berät der Steuerberater Mandanten in Gestaltungsfragen zum Steuerrecht. Die Planung und auch die steuerliche Gestaltung der eigenen Lebensumstände kommen dabei häufig zu kurz.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Versteuerung der stillen Reserven vermeidbar?
[i]Zwangsentnahme der Immobilie bei Nichtweiterführung der Praxis durch den ErbenDie Entnahme einer Praxisimmobilie im Erbfall eines Freiberuflers/Steuerberaters kann zu fatalen Folgen führen. Durch die Zwangsentnahme in dem Fall, in dem die Praxis nicht von dem oder den Erben fortgeführt werden kann und damit aufgegeben oder ohne die Immobilie veräußert wird, sind die „stillen Reserven” der Immobilie zu versteuern, ohne dass u. U. die liquiden Mittel zur Begleichung der Steuer vorliegen.
Beim Tod eines Freiberuflers gehen sämtliche Vermögensgegenstände im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Die Entnahme der Immobilie kann sich dem Erbvorgang danach erst anschließen, indem z. B. die Ehefrau als Alleinerbin bei Behalt der Immobilie die Praxis bzw. den Mandantenstamm veräußert oder die Betriebsaufgabe erklärt. Zu diesem Zeitpunkt erst findet dann die Entnahme statt und etwaig vorhandene „stille Reserv...