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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 7 R 144/10 B PKH

Gesetze: SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2, ZPO § 115 Abs. 1, ZPO § 120 Abs. 4, ZPO § 850c

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG hindert nicht die Beschwerde in PKH-Verfahren, in denen wegen einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Höhe der Raten nachträglich geändert wird.

2. Der Eintritt der (Privat-)Insolvenz steht einer Einsetzung des Einkommens nur im Rahmen der Freibeträge des § 115 Abs. 2 ZPO entgegen. Insbesondere steht eine Insolvenz des Klägers der Bestimmung von Raten nicht entgegen, wenn im Insolvenzverfahren kein Abtrag auf die Schuld erfolgt.

Fundstelle(n):
WAAAE-33802

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 18.02.2013 - L 7 R 144/10 B PKH

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