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Abschied vom subjektiven Fehlerbegriff
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 357Der Große Senat des BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben und stellt künftig ausschließlich auf die objektive Fehlerhaftigkeit der Bilanz ab. Die Entscheidung eröffnet erhebliche Möglichkeiten zur Bilanzberichtigung – sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Die Entscheidung des
[i]BFH, Beschluss vom 31. 1. 2013 - GrS 1/10 NWB UAAAE-32715 Der I. Senat des BFH hatte mit Beschluss vom NWB HAAAD-43394 den Großen Senat zur Frage angerufen, ob der subjektive Fehlerbegriff für im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzielle Rechtsfragen gilt. Mit Beschluss vom hat der Große Senat des BFH nicht nur diese Frage verneint, sondern sich darüber hinaus vom subjektiven Fehlerbegriff für alle bilanziellen Rechtsfragen verabschiedet, d. h. sowohl für ungeklärte als auch für geklärte Rechtsfragen. Ist eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz objektiv falsch, kann die Bilanzberichtigung somit nicht mehr deshalb unterbleiben, weil die bisherige Bilanzierung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar w...